Tierpension – Betreuung für Hunde und Katzen
Welcher Tierhalter kennte es nicht, das Problem? Urlaub, Krankheit, Dienstreise, Wechsel der Arbeitsstelle oder Überhaupt die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit – wer soll sich jetzt um Hund und Katze kümmern, welche doch eine liebevolle Rundumversorgung gewöhnt sind. Das Beste wäre natürlich, wenn man jemanden aus der Familie finden könnte, der den vierbeinigen Liebling zu Hause betreut, ausführt, bespielt und füttert, aber so ein faszinierendes Familienmitglied lässt sich schwer finden.- Bekannte, Freunde, Nachbarn – alle selber berufstätig, keine Zeit oder einfach keine Tierliebhaber, ja auch solche Menschen soll es geben. Aber sind wir doch mal ehrlich: auch nicht jeder Tierliebhaber ist ein begeisterter Motorenfan oder Briefmarkensammler…
Auch die Tierhaltung im privaten Bereich und die damit notwendigerweise verbundene Liebe zum Tier ist eine menschliche Eigenschaft, für viele ein Hobby, eine Lebenseinstellung, die man nicht von jedem Menschen verlangen kann. Aber genau diese Eigenschaft haben sich manche Menschen zum Beruf gemacht und bieten für die eingangs genannten Problemfälle Lösungen an. Da gibt es die Tagesbetreuung für Hunde durch ausgebildete Hundetrainer, bei welcher Hunde in kleinen Gruppen den ganzen Tag beschäftigt und auf Wunsch der Tierhalter ausgebildet bzw. auch mal gepflegt werden. Auch Tiersitter die ihren Liebling zu Hause betreuen bieten ihre Dienste an. Sie versorgen Ihren Hund und Ihre Katze in ihrer Wohnung, führen den Hund aus, spielen mit der Katze und füttern Ihre Tiere. Diese Tätigkeit wird sowohl von professionellen, ausgebildeten Personen, als auch nicht speziell in der Tierhaltung und Pflege ausgebildeten Menschen angeboten, was man bei der Auswahl der Dienstleister beachten sollte. Nun gibt es noch die Tierpensionen oder Tierhotels, welche neben einer Tages- oder Halbtagsbetreuung auch Übernachtungsplätze füe die geliebten Vierbeiner anbieten. Diese Pensionen dürfen nur von Dienstleistern betrieben werden, die eine fachliche Qualifikation in der Tierbetreuung nachweisen können.
