Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tierarztpraxis Langebrück (gültig ab 01.12.2011)
- Der Auftraggeber erteilt dem Tierarzt den Auftrag zur Untersuchung und Behandlung eines Tieres. Der Umfang der Untersuchung wird in Abstimmung mit dem Tierarzt festgelegt. Soweit nicht zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erstreckt sich der Untersuchungs- /Behandlungsauftrag ausschließlich auf die mündliche/ schriftliche Vereinbarung.
- Es gelten die Bestimmungen und Reglungen der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes welche in der Rubrik "Datenschutz" nachzulesen sind.
- Die Untersuchung dient der Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
- Der Tierarzt ist nicht verpflichtet, über die mit den einzelnen Schritten der Untersuchung / Behandlung verbundenen Risiken aufzuklären, soweit die Maßnahmen nicht über den vereinbarten Rahmen hinaus gehen.
- Der Tierarzt verpflichtet sich über die im Zusammenhang mit der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. Im Falle eines Besitzerwechsels ist er berechtigt dem neuen Besitzer/ Kaufinteressenten des Tieres Auskünfte zu erteilen, sobald der Auftraggeber dies ausdrücklich gestattet.
- Die Interpretation der erhobenen Befunde erfolgt nach bestem Wissen des Tierarztes. Sie stellt eine persönliche Einschätzung dar.
- Die Haftung des Tierarztes im Zusammenhang mit der Untersuchung/ Behandlung richtet sich zunächst nach den rechtlichen Bestimmungen. Sie ist - auch bezüglich seiner Erfüllungsgehilfen - auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Ansprüche des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnisses verjähren nach sechs Monaten vom Tage der Untersuchung/ Behandlung an.
- Es gilt die jeweils gültige Gebührenordnung für Tierärzte. Die Kosten für die Untersuchung und Behandlung sind direkt im Anschluss an eine erbrachte Leistung bar, per EC – Karte oder per VISA/ MASTERCARD – Kreditkarte zu begleichen. Der Auftraggeber, der nicht Eigentümer des Tieres ist, haftet neben dem Eigentümer für alle Verpflichtungen des Eigentümers. Auftraggeber und Eigentümer haften beide für die Kosten, unabhängig davon, wem die Rechnung übersandt wird.
- Die in der Praxis angefertigten Unterlagen insbesondere der Aufzeichnungen über Laborergebnisse, Untersuchungsbefunde und Röntgenaufnahmen bleiben aus urheberrechtlichen Gründen Eigentum der Praxis. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf die Originalunterlagen. Das Recht des Tierhalters auf Einsicht in die Aufzeichnungen, auf die Überlassung von Kopien und die Auskunftspflicht des behandelnden Tierarztes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
- Pferde die laut Equidenpass der Lebensmittelgewinnung dienen, werden in keinem Fall einer medikamentösen Behandlung unterzogen, d.h. die Tierärzte der Tierarztpraxis Langebrück Dr. Mathias Ehrlich lehnen eine Behandlung von Schlachttieren (Equiden) ab.
- Für den Erfolg einer Behandlung (Therapie) wird in keinem Fall eine Gewähr übernommen.
- Hiermit weisen wir Sie drauf hin, dass wir bei Erstvorstellung Ihres Tieres folgende Angaben für unsere Kundenkartei aufnehmen müssen:
Angaben Besitzer: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort, Telefon privat, Telefon dienstlich/mobil, Bestand einer OP-Tierkrankenversicherung, Abfrage über Informationen zu Vorteilen einer OP-Tierkrankenversicherung, Email-Adresse
Angaben zum Tier: Name, Geburtsdatum, Rasse, Farbe, Geschlecht, Angabe zu Kastration, evtl. überweisender Tierarzt, Angabe zur gewünschten Zahlungsweise
AGB bei stationärer Aufnahme in der Tierarztpraxis
Hiermit weisen wir Sie drauf hin, dass wir bei stationärer Aufnahme Ihres Tieres folgende Angaben für unsere Kundenkartei aufnehmen müssen:
Name des Tierbesitzers, Anschrift, Telefonische Erreichbarkeit, Tier, Rasse
Hinweis:
Sehr geehrter Kunde, die Behandlung Ihres Tieres ist Vertrauenssache. Sie vertrauen auf eine optimale Behandlung Ihres Lieblings, wir vertrauen darauf, dass die Behandlungskosten ausgeglichen werden. Nicht ausgeglichene Kosten gehen nicht nur zu unseren Lasten, sondern betreffen alle Patienten, also auch Sie.
Wir bitten insoweit um Verständnis, dass wir vor Rückgabe eines Tieres auf vollständigen Ausgleich der nach der Gebührenordnung für Tierärzte entstandenen Kosten bestehen müssen. Erfolgt kein Ausgleich, muss die Herausgabe des Patienten bis zum Ausgleich der offenen Kosten zurückgestellt werden. Diese Handhabung dient der Gleichbehandlung aller Patienten, aber auch der Sicherung einer hohen Qualität der tierärztlichen Behandlung.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tierpension (gültig ab 01.12.2011)
§ 1 Vertragslaufzeit
- Die Vertragszeit zählt vom Tage, an dem das Tier gebracht wird bis einschließlich des Tages, an dem es abgeholt wird. Wird eine Reservierung kurzfristig abgesagt, so treten die Reservierungs- bzw. Stornokosten in Kraft, d.h. Nichterscheinen = 100%, 6.-1.Tag vor Buchungsbeginn= 80 %, 7.-14.Tag vor Buchungsantritt = 60 %, 13.-20. Tag vor Buchungsbeginn = 50 % bis 21 Tage vor Buchungsantritt (Reservierung) = kostenlos
§ 2 Auftragserteilung
- Für die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
- Der Auftrag und die zu erbringenden Dienstleistungen gelten mit umseitiger Vertragsunterschrift, wie dort beschrieben, als erteilt.
§ 3 Gesundheitliche Voraussetzungen
- Die Hunde müssen mindestens 28 Tage und höchstens 12 Monate vor Abgabe ausreichend gegen Tollwut, HCC, Leptospirose, Staupe, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft sein.
- Katzen benötigen eine mindestens 28 Tage und höchstens 12 Monate alte Impfung gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut.
- Ein gültiger Impfausweis mit eindeutiger Identifizierung des Tieres ist vor Vertragsbeginn vorzulegen.
- Gesundheitliche Einschränkungen sind vom Besitzer mitzuteilen und im Vertrag zu vermerken.
- Verhaltensanomalien sind vom Besitzer mitzuteilen und im Vertrag zu vermerken.
- Bei uns erkrankte oder verunfallte Tiere werden auf Kosten des Auftraggebers einem Tierarzt zur Behandlung übergeben. Sollte ein Haustier, gleich aus welchem Grund, verenden wird eine tierärztliche Untersuchung auf Kosten des Auftraggebers veranlasst (generell erfolgt zu Pkt. 4. vorab eine Information an den Auftraggeber wenn die Erreichbarkeit gegeben ist).
§ 4 Preise, Rechnungen
- Maßgeblich für die Rechnungserstellung sind die in unserer jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Preise.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Der voraussichtliche Betrag ist hälftig in bar bei Abgabe des Haustieres zu zahlen. Der Restbetrag wird bei Abholung sofort fällig. Wir behalten uns vor den gesamten Rechnungsbetrag im Voraus zu erheben.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 0,5% pro Monat über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen.
- Der Kunde kann das in Pflege gegebene Tier vor Ablauf der vereinbarten Frist abholen, jedoch ist für die voll vereinbarte Pflegezeit zu zahlen.
- Kann das in Pflege gegebene Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dies der Tierpension unverzüglich mitzuteilen. Die aus der nicht vereinbarten Aufenthaltsverlängerung entstehenden Kosten (wenigstens das zweifache der üblichen Unterbringungskosten) trägt der Kunde. Das in Pflege gegebene Tier muss bis spätestens 7 Tage nach dem vereinbarten Termin abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Tierpension das Eigentumsrecht zur eventuellen Weitervermittlung an das zuständige Tierheim oder einen anderen Interessenten. Die hieraus entstehenden Kosten gehen sämtlich zu Lasten des Kunden der Tierpension.
§ 6 Ausschluss und Begrenzung der Haftung
- Die Haustiere sind vor Vertragsabschluss durch den Auftraggeber gegen Haftpflichtschäden zu versichern.
- Für durch das Haustier verursachte Schäden auf dem Betriebsgelände (Vermögens- und Personenschäden) haftet der Auftraggeber.
- Sonderbehandlungen wie z.B. das Verabreichen von Medikamenten und /oder eine besondere Fütterungsanweisung, Fellpflegemaßnahmen über das gewöhnliche Maß hinausgehend etc. bedürfen der Schriftform im Vertrag und werden entsprechend der Preisliste gesondert in Rechnung gestellt.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll vielmehr insoweit eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die vertragsschließenden Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dresden. Mündliche und telefonische Absprachen sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung!
©Mathias Ehrlich 2010