Chippen von Hunden und Katzen
Was der Deutsche Tierschutzverband schon seit Jahren fordert, scheint sich jetzt nach und nach durchzusetzen. Die Chippflicht hält Einzug in die Bundes- und Ländergesetze. Jedoch fällt es sogar Tierärzten schwer, bei all den Verordnungen und Übergangsregeln die Übersicht über eigene Landesgrenzen hinaus zu behalten und Tierhalter entsprechend zu beraten.
Seit dem 3.Juli 2011 gilt die von der Europäischen Union angeordnete Chippflicht für Hunde, Katzen und Frettchen, die ihre Halter auf Reisen in EU-Länder begleiten. Diese Reglung betrifft aber lediglich Tiere, die ab dem 03.07.2011 neu gekennzeichnet werden. Bei älteren Kennzeichnungen trägt der Tierhalter die Verantwortung, dass die Tätowierung für Zollbeamte deutlich erkennbar ist. Aber nicht nur reisende Kleintiere betrifft die Chippflicht. Immer mehr Bundesländer nehmen diese in ihre Gesetze und Verordnungen über das Halten von Hunden auf.
Bei einer Versicherung über den neuen tierarztexklusiven Tarif der AGILA Haustierversicherung AG „Krankenschutz plus" übernimmt die AGILA sowohl die Kosten für den Chip als auch für dessen Implantation.
Überaus wichtig ist die sich an das „Chippen" anschließende Registrierung in anerkannten nationalen und internationalen Datenbanken, denn eine Kennzeichnung ohne Registrierung läuft hinsichtlich Identitätsprüfung und Zurückführung verlorengegangener Tiere häufig ins Leere. Eine Vorreiterrolle übernimmt dabei der Verein für deutsche Schäferhunde der die seit Jahren übliche Tätowierung durch die Kennzeichnung per Transponder (Chip) ersetzt und seit diesem Jahr alle neugeborenen Welpen über das Haustierzentralregister von TASSO registriert (© Copyright TASSO e.V.).